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Tipp des Monats

Der Leuchtturm von Podersdorf am See.
Eine Welle wird symbolisiert.
Ein Fasan spaziert zwischen Weingärten.
Eine Welle wird symbolisiert.

SICHERHEITSTIPP

E-Scooter: Neue gesetzliche Regelungen

Mit der 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden die Vorschriften für E-Scooter in Österreich aktualisiert. Wer mit dem E-Scooter unterwegs ist, sollte die wichtigsten Änderungen kennen.

Das ist neu:

  • Blinkerpflicht
    E-Scooter müssen nun mit gelben Blinkern an den Lenkerenden ausgestattet sein.
  • Neue Promillegrenze
    Die bisherige Grenze von 0,8 Promille wurde gesenkt. Für E-Scooterfahrer:innen gilt nun eine Grenze von 0,5 Promille.
  • Helmpflicht bis 16 Jahre
    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen beim Fahren eines E-Scooters einen Helm tragen.
  • Erweiterte Ausrüstungspflicht
    Vorgeschrieben sind nun:
    o zwei voneinander unabhängige Bremsen
    o eine Klingel oder Hupe
    o weißer Reflektor vorne
    o roter Reflektor hinten
    o gelbe Reflektoren seitlich
    o bei Dunkelheit zusätzlich weißes Frontlicht und rotes Rücklicht
  • Klare Regeln für die Fahrbahn
    Gehsteige und Gehwege bleiben tabu. E-Scooter dürfen nur dort gefahren werden, wo auch Radfahren erlaubt ist – also auf Radwegen, Radfahrstreifen oder auf der Fahrbahn.
  • Mitfahrverbot
    Ein E-Scooter ist ausschließlich für eine Person zugelassen. Die Mitnahme weiterer Personen ist verboten. Ebenso untersagt ist der Transport schwerer oder sperriger Gegenstände an der Lenkstange, wenn dadurch die sichere Fahrzeugführung beeinträchtigt wird.

Gut zu wissen
Auch weiterhin gilt: Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt ist verboten. Wer aufmerksam fährt, auf andere Verkehrsteilnehmer:innen Rücksicht nimmt und die technischen Anforderungen einhält, trägt wesentlich zu einem sicheren Miteinander im Straßenverkehr bei.

Übrigens:
Seit 1.5.2026 gilt auch für E-Bikes eine erweiterte Helmpflicht – Fahrer:innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr müssen nun einen Helm tragen.