

FÖRDERUNGEN
Gehsteigerrichtung
Für die erstmalige Errichtung und Neuerrichtung von Gehsteigen (Betonsteine) wird pro lfm ein Zuschuss von € 25,00 geleistet.
Taxigutscheine
Kontakt
Peiszer Stefan
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-16
Csida Melanie
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-14
Informationen
Jugendtaxi
Die Marktgemeinde Podersdorf am See hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland die Aktion „Jugendtaxi“ gestartet.
Die Jugendlichen von Podersdorf am See, im Alter von 16 bis 30 Jahren, bekommen von der Gemeinde „Jugendtaxiguthaben“.
Pro Monat können sich die Jugendlichen € 50,00 Taxiguthaben aufladen lassen.
Die Gemeinde fördert diese Aktion mit € 25,00.
Dafür muss man sich die „Mein-Taxi-App“ auf das Handy laden und sich für die Heimatgemeinde Podersdorf am See registrieren.
Die App kann man entweder direkt im Store suchen oder mittels QR-Code:

Apple App Store

Android Play Store
Das Aufladen des Guthabens erfolgt direkt im Gemeindeamt, während der Amtsstunden, Zimmer 3.
Für € 25,00 erhält man Guthaben im Wert von € 50,00, das sofort auf den Account hochgeladen wird.
Dieses Guthaben kann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen als Zahlungsmittel verwendet werden.
Alle Informationen findet man auf der Website von „Mobiles Burgenland“:
> zur Website <
Seniorentaxi
Die Marktgemeinde Podersdorf am See hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland die Aktion „Seniorentaxi“ gestartet.
Die Senioren von Podersdorf am See, im Alter von 60+, bekommen von der Gemeinde „Seniorentaxi-Schecks“ für Taxifahrten.
Pro Monat werden 2 Schecks ausgegeben. Man zahlt für einen Scheck (Wert € 10,00) bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 5,00.
Die Heimatgemeinde Podersdorf am See fördert diese Aktion mit € 5,00 pro Scheck.
Kurz gesagt: Man bezahlt insgesamt € 10,00 und erhält Schecks im Wert von € 20,00.
Die Ausgabe der Schecks erfolgt direkt im Gemeindeamt, während der Amtsstunden.
Die Schecks können bei jedem burgenländische Taxiunternehmen als Zahlungsmittel verwendet werden.
Alle Informationen findet man auf der Website von „Mobiles Burgenland“:
> zur Website <
Semesterticket
Informationen
Förderziele und Fördergegenstand
Das Semesterticket ist eine Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für ordentlich Studierende, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren. Die Förderung soll zu der Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen und burgenländische Studierende finanziell unterstützen.
Förderempfänger
Studierende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der Fördernehmer seit mindestens sieben Monaten im Burgenland
- Studium an einer österreichische Hochschule gem. §2 Abs. 2
- Erwerb einer Fahrkarte (Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich oder ein Klimaticket)
- Das 26. Lebensjahr ist in jenem Semester, in dem die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet
Förderhöhe und Förderart
Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens 50 % der nachgewiesenen Kosten für die erworbenen Fahrkarten, höchstens jedoch € 76,00. Die Gemeinde Podersdorf am See fördert das Ticket zusätzlich mit € 50,00.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Nachweise
- Studienbestätigung einer österreichischen Hochschule, für jenes Semester, in welchem die Förderung beantragt wird
- Fahrkarte/n
- Zahlungsbeleg der Fahrkarte/n
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann für das Sommersemester jeweils von 1. März bis 15. Juli und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber gestellt werden. Fallen die Fristen auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist.
Möglichkeiten der Antragstellung: Wohnsitzgemeinde (E-Mail, postalisch und persönlich)
Formular
Wärmepreisdeckel
Informationen
Folgen sobald verfügbar!
Fahrkostenzuschuss
Informationen
Anträge für Fahrtkostenzuschuss 2025 können erst ab 1. März 2026 gestellt werden!
Weitere Informationen können der Richtlinie entnommen werden.
Handwerkerbonus
Kontakt
Csida Melanie
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-14
Peiszer Stefan
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-16
Informationen
Österreichischer Handwerkerbonus 2025
Förderziele und Fördergegenstand
Der Handwerkerbonus wurde rückwirkend ab 01. März 2024 eingeführt und soll seither Anreize für Umbauten, Sanierungen oder die Wohnraumschaffung setzen. Zudem werden damit auch Handwerksbetriebe in Österreich unterstützt und KundInnen finanziell entlastet.
Förderhöhe
Der Handwerkerbonus beträgt 2025 bis zu 1.500 Euro.
Wer/was wird gefördert
- Die Kosten für die Arbeitsleistung müssen mindesten € 250,- netto betragen
- 20% der förderbaren Kosten
- für Arbeitsleistungen pro Wohneinheit und Außenanlagen
- Privatpersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz oder die zukünftig dort einen begründen wollen
Was wird nicht gefördert
Kosten abseits von den reinen Arbeitsleistungen, zB.
- Anmietung von Geräten
- Kosten für die Entsorgung
- Fahrtkosten
- Planungs- und Beratungskosten
- Arbeitsleistungen, die durch eine Versicherung gedeckt werden
- Arbeitsleistungen an beweglichen Gütern (zB. Abschleifarbeiten an an Tischen)
- Gutachten
- Steuern
- Skonto ist zu berücksichtigen
usw.
Fördervoraussetzungen
- Arbeiten müssen frühestens am 1. Jänner 2025 durchgeführt worden sein und bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein.
- Die Mittelvergabe erfolgt chronologisch nach Eintreffen der Ansuchen und nach Maßgabe der budgetären Bedeckung.
- Pro Kalenderjahr kann nur ein Ansuchen pro Person gestellt werden
- Die Wohneinheit muss im Inland liegen und für eigene Wohnzwecke genutzt werden
Förderempfänger
- Der Bonus soll pro erwachsener Person jedoch einmalig pro Adresse bzw. Haushalt im Jahr beantragt werden können.
Förderansuchen
- Förderansuchen für das Jahr 2025 können ab 1. März 2025 bis längstens 28. Februar 2026 bei der Abwicklungsstelle elektronisch eingebracht werden.
- Förderansuchen müssen vollständig sein.
- Nachträglich eingebrachte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
- In einem Ansuchen können mehrere Teilrechnungen zur Förderung vorgelegt werden
Formular
Sozialrabatt vom Wasserleitungsverband

Informationen
Sozialrabatt 2025
In der Vorstandssitzung am 13. November 2024 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2025 beschlossen.
Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2025 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 90,00 festgelegt.
Der Sozialrabatt wird an Bezieher von Mindestsicherung und Ausgleichszulage bei Übermittlung des entsprechenden Nachweises als Gutschrift auf die Jahresabrechnung ausbezahlt.
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung – forderungsmindernd berücksichtigt.
Eine Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt und pro Wohneinheit nur 1 Mal pro Abrechnungsperiode gewährt werden.
Formular:
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden.
