

FÖRDERUNGEN
Gehsteigerrichtung
Für die erstmalige Errichtung und Neuerrichtung von Gehsteigen (Betonsteine) wird pro lfm ein Zuschuss von € 25,00 geleistet.
Taxigutscheine
Kontakt
Peiszer Stefan
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-16
Csida Melanie
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-14
Informationen
Jugendtaxi
Die Marktgemeinde Podersdorf am See hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland die Aktion „Jugendtaxi“ gestartet.
Die Jugendlichen von Podersdorf am See, im Alter von 16 bis 30 Jahren, bekommen von der Gemeinde „Jugendtaxiguthaben“.
Pro Monat können sich die Jugendlichen € 50,00 Taxiguthaben aufladen lassen.
Die Gemeinde fördert diese Aktion mit € 25,00.
Dafür muss man sich die „Mein-Taxi-App“ auf das Handy laden und sich für die Heimatgemeinde Podersdorf am See registrieren.
Die App kann man entweder direkt im Store suchen oder mittels QR-Code:

Apple App Store

Android Play Store
Das Aufladen des Guthabens erfolgt direkt im Gemeindeamt, während der Amtsstunden, Zimmer 3.
Für € 25,00 erhält man Guthaben im Wert von € 50,00, das sofort auf den Account hochgeladen wird.
Dieses Guthaben kann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen als Zahlungsmittel verwendet werden.
Alle Informationen findet man auf der Website von „Mobiles Burgenland“:
> zur Website <
Seniorentaxi
Die Marktgemeinde Podersdorf am See hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland die Aktion „Seniorentaxi“ gestartet.
Die Senioren von Podersdorf am See, im Alter von 60+, bekommen von der Gemeinde „Seniorentaxi-Schecks“ für Taxifahrten.
Pro Monat werden 2 Schecks ausgegeben. Man zahlt für einen Scheck (Wert € 10,00) bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 5,00.
Die Heimatgemeinde Podersdorf am See fördert diese Aktion mit € 5,00 pro Scheck.
Kurz gesagt: Man bezahlt insgesamt € 10,00 und erhält Schecks im Wert von € 20,00.
Die Ausgabe der Schecks erfolgt direkt im Gemeindeamt, während der Amtsstunden.
Die Schecks können bei jedem burgenländische Taxiunternehmen als Zahlungsmittel verwendet werden.
Alle Informationen findet man auf der Website von „Mobiles Burgenland“:
> zur Website <
Semesterticket
Informationen
Förderziele und Fördergegenstand
Das Semesterticket ist eine Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für ordentlich Studierende, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren. Die Förderung soll zu der Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen und burgenländische Studierende finanziell unterstützen.
Förderempfänger
Studierende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der Fördernehmer seit mindestens sieben Monaten im Burgenland
- Studium an einer österreichische Hochschule gem. §2 Abs. 2
- Erwerb einer Fahrkarte (Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich oder ein Klimaticket)
- Das 26. Lebensjahr ist in jenem Semester, in dem die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet
Förderhöhe und Förderart
Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens 50 % der nachgewiesenen Kosten für die erworbenen Fahrkarten, höchstens jedoch € 76,00. Die Gemeinde Podersdorf am See fördert das Ticket zusätzlich mit € 50,00 (bitte die Förderzusage des Landes in der Gemeinde vorlegen).
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Nachweise
- Studienbestätigung einer österreichischen Hochschule, für jenes Semester, in welchem die Förderung beantragt wird
- Fahrkarte/n
- Zahlungsbeleg der Fahrkarte/n
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann für das Sommersemester jeweils von 1. März bis 15. Juli und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber gestellt werden. Fallen die Fristen auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online beim Amt der burgenländischen Landesregierung
Achtung: die Einreichung ist nur mittels ID Austria möglich! Wer noch keine ID Austria besitzt, muss sich mit der BH Neusiedl am See in Verbindung setzen!
Wärmepreisdeckel
Informationen
Die Förderperiode 2026 startet am 1. April 2026!
Förderziele und Fördergegenstand
- Das Land Burgenland verfolgt das Ziel die burgenländische Bevölkerung in der aktuellen Teuerungswelle finanziell zu entlasten. Deshalb sollen burgenländische Haushalte bei der Entrichtung der Heizkosten vom Land Burgenland mit einer Förderung unterstützt werden
- Für Sozialhilfebezieher ist dieser Zuschuss ein Heizkostenzuschuss
Förderart
Die Förderung besteht in der Gewährung einer einmaligen Zuwendung.
Fördervoraussetzung
Als Förderwerber kommt eine natürliche Person in Betracht, sofern
- sie ihren Hauptwohnsitz im Burgenland hat
- alle Personen, mit welchen sie tatsächlich in Haushaltsgemeinschaft lebt, am selben Hauptwohnsitz gemeldet sind
- die Bemessungsgrundlage des Haushaltes 43.000 Euro nicht übersteigt und
- die tatsächlichen Heizkosten die zumutbaren Heizkosten übersteigen
Antragstellung
- Ein Antrag kann von einer förderwürdigen Person nur einmal pro Haushalt gestellt werden
- Die Antragstellung hat schriftlich unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Formulars zu erfolgen
- Anträge sind an das Land Burgenland zu richten (Details entnehmen Sie den Förderrichtlinien)
- Anträge können online auf der Homepage des Landes Burgenland unterfertigt mittels ID-Austria eingebracht werden
- Anträge können bei einer burgenländischen Gemeinde eingebracht werden
- Anträge können ab 1. April 2026 bis spätestens 31. Dezember 2026 gestellt werden
Förderhöhe und Auszahlung
- Die Höhe der Förderung ergibt sich aus der Bemessungsgrundlage eines Haushaltes sowie den Heizkosten dieses Haushaltes
- Als zumutbare Heizkosten ist folgender prozentueller Anteil der Bemessungsgrundlage vom Haushalt selbst zu tragen:
- bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 23.000 Euro 3%
- bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 33.000 Euro 5%
- bei einer Bemessungsgrundlage von bis zu 43.000 Euro 7%
- Um einen Anreiz zum Energiesparen zu bieten, werden 90% der angegebenen Heizkosten als Berechnungsgrundlage herangezogen
- Die Förderhöhe beträgt mindestens 50 Euro und maximal 1.000 Euro pro Haushalt und Jahr
Formular und Richtlinien
Alle detaillierten Informationen bezüglich Förderung, Voraussetzungen, Ausnahmen und Ablauf entnehmen Sie den
> Richtlinien <
Download
> Antrag <
> Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung < aller Personen, die mit dem Förderwerber im gemeinsamen Haushalt leben
Anmerkung: diese unterfertigten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen müssen dem Antrag nicht beigefügt werden. Sie sind aber auf Verlangen der Behörde vorzuweisen.
Fahrkostenzuschuss
Informationen
Förderziele und Fördergegenstand
Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer*innen an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen.
Förderempfänger
Arbeitnehmer mit unverhältnismäßig hohen Aufwendungen beim Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im Burgenland während des beantragten Zeitraums
- Keine Überschreitung der Bemessungsgrundlage des Haushaltes in Bezug auf das Stufensystem der Einkommensgrenzen
- Die einfache Wegstrecke zwischen nächstgelegenem Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) und der Arbeitsstätte beträgt mindestens 30 Kilometer (schnellste Route) laut Routenplaner des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur beziehungsweise des gemäß Bundesministeriengesetz 1986 zuständigen Bundesministeriums
- Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist unzumutbar (laut derzeit geltender Richtlinie)
- Die Förderung gebührt nur für jene Zeit, in denen die Fördervoraussetzungen nachweislich erfüllt sind
- Keine kostenlose Transportmöglichkeit (z.B. Firmenbus) bzw. Fahrtkostenersatz durch den*die Dienstgeber*in
Einkommensgrenzen und Förderhöhen
Die Beträge beziehen sich auf die Bemessungsgrundlage eines Haushaltes pro Jahr.
| 1 Erwachsener + 0 Kinder | € 45.000 | 2 Erwachsene + 0 Kinder | € 63.000 |
| 1 Erwachsener + 1 Kind | € 50.000 | 2 Erwachsene + 1 Kind | € 70.000 |
| 1 Erwachsener + 2 Kinder | € 52.500 | 2 Erwachsene + 2 Kinder | € 72.500 |
| 1 Erwachsener + 3 Kinder | € 55.000 | 2 Erwachsene + 3 Kinder | € 75.000 |
Für jeden weiteren Erwachsenen sind € 7.000, für jedes weitere Kind € 2.500 hinzuzurechnen.
Die höchstmögliche Förderung beträgt, bei durchgehender Beschäftigung von zwölf Monaten und fünf Arbeitstagen pro Woche, 100 Euro beginnend bei 30 Kilometern, zuzüglich zwei Euro für jeden weiteren vollen Kilometer, jedoch maximal 400 Euro.
Die Verrichtung von Telearbeit, Teilzeit oder geblockter Arbeitszeit führt – je nach Ausmaß – zu einer Aliquotierung der Förderung.
Förderart
Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss auf das vom Antragsteller angegebene Konto.
Nachweise
Erforderlich:
- Vollständig ausgefülltes Online-Antragsformular
- Die vom Amt der Burgenländischen Landesregierung bereitgestellte, vollständig ausgefüllte Dienstgeberbestätigung mit firmenmäßiger Fertigung
Falls vorhanden:
- Parkausweis für Menschen mit Behinderung gem. § 29b StVo
Daten zum Einkommen werden aus dem Transparenzportal des Bundesministeriums für Finanzen entnommen.
Einkommensnachweise sind nur vorzulegen, wenn Sie folgende Einkommen beziehen:
- Sozialunterstützung (vormals Mindestsicherung)
- Unterhaltsleistungen
- Waisenpension
- Von ausländischen Stellen bezogene Leistungen
- Grundversorgungsleistungen
Sonstige Nachweise
- Einheitswertbescheid
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Es sind keine Originalunterlagen zu übermitteln. Diese werden nicht retourniert.
Antragstellung
Ein Antrag kann von 1. März bis 30. Juni gestellt werden.
Möglichkeiten der Antragstellung: Online beim Amt der burgenländischen Landesregierung
Das Online-Antragsformular kann MIT oder OHNE elektronischer Signatur (ID Austria) übermittelt werden.
Achtung: Bei der Online-Antragstellung ist die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung des Dienstgebers hochzuladen
Handwerkerbonus
Kontakt
Csida Melanie
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-14
Peiszer Stefan
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-16
Informationen
Österreichischer Handwerkerbonus 2025
Die Einreichfrist für 2025 wurde mit 28.02.2026 beendet.
Sollte die Möglichkeit einer Einreichung für 2026 bestehen, werden wir die Informationen bereitstellen.
Sozialrabatt vom Wasserleitungsverband

Informationen
Sozialrabatt 2025
In der Vorstandssitzung am 13. November 2024 wurde die neuerliche Gewährung eines Sozialrabattes auch für das Jahr 2025 beschlossen.
Der Sozialrabatt soll den sozial Bedürftigen im Versorgungsgebiet des WLV zugutekommen. Für das Jahr 2025 wurde der Sozialrabatt vom WLV-Vorstand auf € 90,00 festgelegt.
Der Sozialrabatt wird an Bezieher von Mindestsicherung und Ausgleichszulage bei Übermittlung des entsprechenden Nachweises als Gutschrift auf die Jahresabrechnung ausbezahlt.
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden.
Dieser Betrag bzw. diese Gutschrift wird bei der nächsten Jahresabrechnung – analog einer geleisteten Akontozahlung – forderungsmindernd berücksichtigt.
Eine Auszahlung (bar oder über eine Bankverbindung) des Sozialrabattes kann nicht begehrt und pro Wohneinheit nur 1 Mal pro Abrechnungsperiode gewährt werden.
Formular:
Selbstverständlich kann das Schreiben auch postalisch, per Fax oder per E-Mail (als Scan) übermittelt werden.
