



Information über Maßnahmen
gegen goldgelbe Vergilbung und Rebzikaden
Die „Goldgelbe Vergilbungskrankheit“ der Rebe ist in der EU als Quarantänekrankheit eingestuft (Durchführungsverordnung 2019/2072) Sie wird durch ein Phytoplasma verursacht und führt bei Reben zu Vergilbungen, starken Wachstumsstörungen und letztlich oft zum Absterben der Pflanze.
Befallene Reben müssen verpflichtend – inklusive Wurzelwerk – gerodet werden.
Ihre konsequente Bekämpfung ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
> Infoblatt Weinbauern < > Infoblatt Kleingärten < > Warnmeldung 3. Larvenstadium < > Maßnahmen zur Bekämpfung <
> Verordnung der BH Neusiedl am See 08.07.2026 < > Lagekarte Befallzone Podersdorf am See Stand 08.07.2026 < > Verständigung BH 08.07.2026 <
> Verordnung der BH Neusiedl am See 21.07.2026 < > Lagekarte Befallzone Podersdorf am See Stand 21.07.2026 <> Verständigung BH 21.07.2026 <
Da mittlerweile das 3. Larvenstadium der Amerikanischen Rebzirkade erreicht wurde, ist seitens der Behörde eine verpflichtende Behandlung in der Befalls- und Sicherheitszone angeordnet worden. Die betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Bewirtschafter müssten mittlerweile von der Behörde schriftlich (per E-Mail oder Post) verständigt worden sein. Welche Grundstücke konkret betroffen sind, kann man auch in einer interaktiven Karte nachsehen.
Information für Haus- und Kleingartenbesitzer:
- Auf die private Weinhecke sollen Klebefallen (Gelbtafeln) aufgehängt werden. Diese sollten im Zeitraum von Anfang Juli bis Ende Oktober aufgehängt werden und mindestens 2-mal getauscht werden.
- Statt oder zusätzlich zu den Klebetafeln kann auch eine Behandlung, mit einem im Haus- und Kleingartenbereich zugelassenen Pflanzenschutzmittel, durchgeführt werden. Die Anwendung der Pflanzenschutzmittel darf nur gemäß deren Gebrauchsanleitung geschehen, um Nützlinge bestmöglich zu schonen. Empfehlung: Anwendung in den späten Abendstunden
