



Information über Maßnahmen
gegen goldgelbe Vergilbung und Rebzikaden
Die „Goldgelbe Vergilbungskrankheit“ der Rebe ist in der EU als Quarantänekrankheit eingestuft (Durchführungsverordnung 2019/2072) Sie wird durch ein Phytoplasma verursacht und führt bei Reben zu Vergilbungen, starken Wachstumsstörungen und letztlich oft zum Absterben der Pflanze.
Befallene Reben müssen verpflichtend – inklusive Wurzelwerk – gerodet werden.
Ihre konsequente Bekämpfung ist entscheidend, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
