GEBÜHREN UND TARIFE
Hier finden Sie eine Übersicht über die Gebühren und Tarife der Marktgemeinde Podersdorf am See:
Gemäß § 5 Abs. 1 des Kanalabgabegesetzes ist für die Anschlussgrundfläche bzw. Teile davon, für die eine Anschlussverpflichtung oder eine Anschlussbewilligung rechtskräftig ausgesprochen wurde, ein Anschlussbeitrag zu erheben.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Kanalabgabegesetzes entsteht der Abgabenanspruch mit der Rechtskraft des Anschlussbescheides bzw. der Anschlussbewilligung.
Mit Verordnung des Gemeinderates vom 22.12.2014 über die Einhebung eines Anschlussbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz wurde der Beitragssatz mit € 14,50 je m² Berechnungsfläche festgesetzt.
Die Gesamtberechnungsfläche für das Grundstück wird von einem externen Gutachter vor Ort ermittelt.
Der Anschlussbeitrag wird aus dem Produkt der Gesamtberechnungsfläche mit dem Beitragssatz ermittelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Gemäß § 5 Abs. 4 des Kanalabgabegesetzes, sind der Erschließungsbeitrag und ein vorläufiger Anschlussbeitrag in der Höhe des tatsächlich geleisteten Betrages, auf den Anschlussbeitrag anzurechnen.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Kanalabgabegesetzes ist für die Anschlussgrundfläche bzw. Teile davon, für die eine Anschlussverpflichtung oder eine Anschlussbewilligung rechtskräftig ausgesprochen wurde, ein Anschlussbeitrag zu erheben.
Gemäß § 5 Abs. 3 des Kanalabgabegesetzes entsteht der Abgabenanspruch mit der Rechtskraft des Anschlussbescheides bzw. der Anschlussbewilligung.
Mit Verordnung des Gemeinderates vom 22.12.2014 über die Einhebung eines Anschlussbeitrages nach dem Kanalabgabegesetz wurde der Beitragssatz mit € 14,50 je m² Berechnungsfläche festgesetzt.
Die Gesamtberechnungsfläche für das Grundstück wird von einem externen Gutachter vor Ort ermittelt.
Der Anschlussbeitrag wird aus dem Produkt der Gesamtberechnungsfläche mit dem Beitragssatz ermittelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Gemäß § 5 Abs. 4 des Kanalabgabegesetzes, sind der Erschließungsbeitrag und ein vorläufiger Anschlussbeitrag in der Höhe des tatsächlich geleisteten Betrages, auf den Anschlussbeitrag anzurechnen.
Kanalanschlussgebühr pro m² Berechnungsfläche | € 14,50 netto |
Ergänzungsbeitrag zum Anschlussbeitrag pro m² zusätzliche Berechnungsfläche | € 14,50 netto |
Der Abgabenanspruch entsteht mit Beginn des Monats, in dem erstmalig die Benützung der Kanalisationsanlage möglich ist.
Kanalbenützungsgebühr pro m² Berechnungsfläche | € 0,95 netto |
zusätzlich pro m³ der im vergangenen Kalenderjahr bezogenen Wassermenge | € 0,98 netto |
Die Kanalbenützungsgebühr wird am 15. Mai und 15. Oktober zu je einer Hälfte des Jahresbetrages fällig.
Für den Bereich der Marktgemeinde Podersdorf am See wird für das Halten von Hunden eine Abgabe ausgeschrieben.
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Hund:
für Nutzhunde /Jahr | € 10,00 brutto |
für alle anderen Hunde /Jahr | € 25,00 brutto |
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter, sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbes gehalten werden.
Der Hundeabgabe unterliegen n i c h t:
a) Hunde unter sechs Wochen,
b) Hunde, die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden,
c) Diensthunde der Bundespolizei, Zollorgane und des Bundesheeres,
d) Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hierfür ausgebildet sind.
Die Hundeabgabe ist am 15. Mai fällig.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Verwaltungsübertretung nach § 10 Hundeabgabegesetz geahndet.
Tourismusbeitrag pro m² | lt Verordnung Bgld. LR |
Strom pro kW/h | € 0,55 netto |
a) Bereitstellungs- und Zählergebühr /Jahr | lt. Tarif des WLVB Nördl. Bgld. |
b) Wassergebühr pro m³ | lt. Tarif des WLVB Nördl. Bgld. |
Kanalbenützungsgebühr pro m³ Wasser | lt. VO des Gemeinderates |
Müllabfuhrgebühr/Jahr | lt. Tarif des Bgld. Müllverbands |
Müllsäcke/Stück | € 1,10 netto |
Kabelplus/Jahr | € 72,00 netto |
Standgebühr pro Laufmeter | € 2,40 brutto |
Werbe- und Durchführungsbeitrag | € 100,00 brutto |
Gemäß § 22 Abs. 1 Z 1 Burgenländisches Tourismusgesetz 2021, LGBl. Nr. 6/2021, i.d.g.F., ist für nicht gewerblich genutzte Ferienwohnungen ein Tourismusbeitrag zu entrichten.
Eine Ferienwohnung ist eine Wohnung oder eine Unterkunft in Gebäuden oder baulichen Anlagen, die nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfes dient und nicht für berufliche Zwecke benutzt wird, sondern außerhalb eines Beherbergungsbetriebs überwiegend zu Aufenthalten während des Wochenendes, der Ferien, des Urlaubs oder sonst nur zeitweilig benutzt wird und in einer als Baugebiet für Erholungs- oder Tourismuseinrichtungen gemäß § 33 Abs. 3 Z 7 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019 – Bgld. RPG 2019, LGBl. Nr. 49/2019, gewidmeten Fläche liegt.
Abgabepflichtig für Ferienwohnungen ist der grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich die Ferienwohnung befindet, sofern dieser aber mit dem Eigentümer der baulichen Anlage nicht identisch ist, der Eigentümer der Ferienwohnung. Miteigentümer sind gemäß § 22 Abs. 3 leg. cit. Gesamtschuldner.
Die Höhe des Tourismusbeitrages beträgt gemäß § 22 Abs. 3 leg. cit. bei Ferienwohnungen für jede abgeschlossene Wohneinheit in der Ortsklasse I (Podersdorf am See) und II pro Kalenderjahr:
bei einer bebauten Fläche von bis zu 30 m² | € 50,00 |
bei einer bebauten Fläche von mehr als 30 m² bis 100 m² | € 125,00 |
bei einer bebauten Fläche von mehr als 100 m² | € 250,00 |
Für den Tourismusbeitrag in der Ortsklasse III und IV ist ein Abschlag von 25 % zu gewähren. Als bebaute Fläche gilt die gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 Kanalabgabegesetz, KAbG, LGBl. Nr. 41/1984, ermittelte und mit dem Faktor 1 bewertete Fläche. Bei mehrgeschossigen Wohnungsanlagen wird die bebaute Fläche je Geschoss errechnet und summiert. Sofern eine allfällige Änderung der Definition der bebauten Fläche im KAbG nicht mit dem 1. Jänner eines Jahres in Kraft tritt, wird sie für den Tourismusbeitrag mit Beginn des der Änderung folgenden Jahres wirksam. Eigentümer oder Miteigentümer von Häusern oder Wohnungen haben der Gemeinde unter Angabe der Größe der bebauten Fläche jede Ferienwohnung mitzuteilen.
Für die jeweilige Ferienwohnung hat der Abgabenpflichtige den selbst berechneten Tourismusbeitrag der Gemeinde bis zum 15. April für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr zu entrichten. Wird kein selbst berechneter Beitrag, der stets für das ganze Kalenderjahr abzuführen ist, entrichtet, hat die Gemeinde mittels Bescheid einen solchen vorzuschreiben und einzuheben. Die Vorschreibung gilt auch für die folgenden Jahre.
Der einmal festgesetzte jährliche Ferienwohnungsabgabe ist so lange in derselben Höhe zu entrichten, solange nicht ein neuer Abgabebescheid ergeht.
Benützungsgebühr (inkl. Reinigung) | € 32,00 brutto |
Großveranstaltung (z.B. Turnier) | € 75,00 brutto |
Saison (Frauen- u. Männerturnen) inkl. Reinigung | € 300,00 brutto |
Kinderturnen (Pflichtschule) | frei |
Kaution | € 100,00 |
Rückerstattung bei ordnungsgemäßer Rückgabe | € 50,00 |
Strom pro kWh | € 0,50 |