



Wasserzählerablesung
Grundlage für die Erstellung des jährlichen Wasserabgabenbescheides ist die Ablesung der Wasserzähler. Aus diesem Grunde ist es notwendig, jeden Haushalt – der vom WLV mit qualitativ hochwertigem Wasser versorgt wird – aufzusuchen, um den aktuellen Wasserzählerstand festzuhalten. Die Bediensteten des Wasserleitungsverbandes werden die notwendigen Arbeiten in der Zeit vom 19. Jänner 2026 bis 27. Jänner 2026 durchführen. In diesem Zusammenhang ergeht an Sie das höfliche Ersuchen, den Wasserleitungsverband bei der reibungslosen Durchführung der Arbeiten zu unterstützen.
Die Ablesung wird durch folgenden Mitarbeiter vorgenommen: Jan Liedl
Ein Hinweis für AnlagenbesitzerInnen mit Wasserzählerschächten:
Der WLV erlaubt sich, Sie darauf hinzuweisen, dass gemäß § 7 Abs. 3 der Wasserleitungsordnung der ungehinderte Austausch des Wasserzählers durch den Anlagenbesitzer jederzeit gewährleistet werden muss. Diese Verpflichtung schließt auch ein, dass der Wasserzählerschacht von Überflutungen durch Oberflächen bzw. Grundwässern freizumachen ist. Sie werden daher ersucht, den Schacht bei Überflutung rechtzeitig vor Ablesung des Wasserzählers auszupumpen. Für den Fall, dass diese Arbeiten von unserem Mitarbeiter erledigt werden müssen, sieht sich der WLV leider gezwungen, für den entstandenen Aufwand – eine Pauschale in Höhe von Euro 88,00 zzgl. 20% UST in Rechnung zu stellen.
