FÖRDERUNGEN
PV-Anlage und Wärmepumpe
Gehsteigerrichtung
Für die erstmalige Errichtung und Neuerrichtung von Gehsteigen (Betonsteine) wird pro lfm ein Zuschuss von € 25,00 geleistet.
Taxigutscheine
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Fuhrmann Ernst
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-15
Csida Melanie
Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See
Telefon: 02177/2291-14
Informationen
Jugendtaxi
Die Marktgemeinde Podersdorf am See hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland die Aktion „Jugendtaxi“ gestartet.
Die Jugendlichen von Podersdorf am See, im Alter von 16 bis 30 Jahren, bekommen von der Gemeinde „Jugendtaxiguthaben“.
Pro Monat können sich die Jugendlichen € 50,00 Taxiguthaben aufladen lassen.
Die Gemeinde fördert diese Aktion mit € 25,00.
Dafür muss man sich die „Mein-Taxi-App“ auf das Handy laden und sich für die Heimatgemeinde Podersdorf am See registrieren.
Die App kann man entweder direkt im Store suchen oder mittels QR-Code:
Apple App Store
Android Play Store
Das Aufladen des Guthabens erfolgt direkt im Gemeindeamt, während der Amtsstunden, Zimmer 3.
Für € 25,00 erhält man Guthaben im Wert von € 50,00, das sofort auf den Account hochgeladen wird.
Dieses Guthaben kann bei jedem burgenländischen Taxiunternehmen als Zahlungsmittel verwendet werden.
Alle Informationen findet man auf der Website von „Mobiles Burgenland“.
> zur Website <
Seniorentaxi
Die Marktgemeinde Podersdorf am See hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland die Aktion „Seniorentaxi“ gestartet.
Die Senioren von Podersdorf am See, im Alter von 60+, bekommen von der Gemeinde „Seniorentaxi-Schecks“ für Taxifahrten.
Pro Monat werden 2 Schecks ausgegeben. Man zahlt für einen Scheck (Wert € 10,00) bei der Ausgabe im Gemeindeamt € 5,00.
Die Heimatgemeinde Podersdorf am See fördert diese Aktion mit € 5,00 pro Scheck.
Kurz gesagt: Man bezahlt insgesamt € 10,00 und erhält Schecks im Wert von € 20,00.
Die Ausgabe der Schecks erfolgt direkt im Gemeindeamt, während der Amtsstunden, Zimmer 3.
Die Schecks können bei jedem burgenländische Taxiunternehmen als Zahlungsmittel verwendet werden.
Alle Informationen findet man auf der Website von „Mobiles Burgenland“.
> zur Website <
Semesterticket
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Informationen
Förderziele und Fördergegenstand
Das Semesterticket ist eine Förderung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel für ordentlich Studierende, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren. Die Förderung soll zu der Verwirklichung der Klimaschutzziele beitragen und burgenländische Studierende finanziell unterstützen.
Förderempfänger
Studierende mit Hauptwohnsitz im Burgenland, die ein Studium an einer österreichischen Hochschule absolvieren.
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der Fördernehmer seit mindestens sieben Monaten im Burgenland
- Studium an einer österreichische Hochschule gem. §2 Abs. 2
- Erwerb einer Fahrkarte (Semesternetz-, Monats- oder Jahreskarte öffentlicher Verkehrsmittel in Österreich oder ein Klimaticket)
- Das 26. Lebensjahr ist in jenem Semester, in dem die Förderung beantragt wird, noch nicht vollendet
Förderhöhe und Förderart
Die Förderhöhe beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens 50 % der nachgewiesenen Kosten für die erworbenen Fahrkarten, höchstens jedoch € 76,00. Die Gemeinde Podersdorf am See fördert das Ticket zusätzlich mit € 50,00.
Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, welcher nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Nachweise
- Studienbestätigung einer österreichischen Hochschule, für jenes Semester, in welchem die Förderung beantragt wird
- Fahrkarte/n
- Zahlungsbeleg der Fahrkarte/n
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Antragstellung
Die Antragstellung kann für das Sommersemester jeweils von 1. März bis 15. Juli und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Feber gestellt werden. Fallen die Fristen auf einen Samstag oder Sonntag, so gilt der nächste Werktag als letzter Tag der Frist.
Möglichkeiten der Antragstellung: Wohnsitzgemeinde (E-Mail, postalisch und persönlich)
Formular
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Wärmepreisdeckel
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Informationen
Das Land Burgenland verfolgt das Ziel, die burgenländische Bevölkerung in der aktuellen Teuerungswelle finanziell zu entlasten. Deshalb sollen burgenländische Haushalte bei der Entrichtung der Heizkosten vom Land Burgenland mit einer Förderung unterstützt werden.
Die Förderung besteht in der Gewährung einer einmaligen finanziellen Zuwendung.
Förderwerber:
Eine natürliche Person, die
- ihren Hauptwohnsitz im Burgenland hat
- das Netto-Jahreshaushaltseinkommen € 63.000,00 nicht übersteigt und
- die tatsächlichen Heizkosten die zumutbaren Heizkosten übersteigen
Netto-Jahreshaushaltseinkommen: das anrechenbare Netto-Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen eines Jahres, das von der zuständigen Förderstelle im Transparenzportal abgefragt wird, somit müssen keine Lohnzettel mehr mit dem Antrag abgegeben werden.
Jedem Antrag auf Gewährung der Förderung sind folgende Unterlagen aller im Haushalt lebender Personen als Nachweis des Einkommens gegebenenfalls beizulegen:
a. Nachweis über die bedarfsorientierte Mindestsicherung,
b. Nachweis über den Bezug von Krankengeld,
c. Sollten von Haushaltsmitgliedern Einkommen ausländischer Stellen bezogen werden, so sind diese Unterlagen (insbesondere Einkommensnachweise) in deutscher Sprache vorzulegen und in EURO mit dem Tagsatz der Antragstellung umzurechnen, allfällige Übersetzungskosten sind vom der*dem Antragsteller*in selbst zu tragen,
d. Versicherungsdatenauszug mitversicherter, im Haushalt lebender Personen, wenn kein eigenes Einkommen vorhanden ist.
Förderhöhe:
Maximal € 2.000,00
Konkret werden die Wärmekosten so gedeckelt, dass sie einen gewissen Prozentsatz des jeweiligen Netto-Jahreshaushaltseinkommen nicht übersteigen dürfen:
- bis 23.000 Euro: 3 Prozent
- bis 33.000 Euro: 4 Prozent
- bis 43.000 Euro: 5 Prozent
- bis 63.000 Euro: 6 Prozent
Es wird von 90 Prozent der Wärmekosten ausgegangen, um einen Anreiz zum Energiesparen zu setzen.
Antragstellung:
- ein Antrag auf Gewährung der Förderung kann von einer förderwürdigen Person und nur einmal pro Haushalt gestellt werden
- Die Antragstellung hat mittels Antragsformular zu erfolgen
- Eine Beantragung kann per Online-Antrag erfolgen oder über die Gemeinde mittels ausgefülltem Datenblatt. Das Datenblatt ist im Gemeindeamt erhältlich oder über die CITIES-APP abrufbar.
Förderrichtlinien
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Formular
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Onlineformular
> hier beantragen <
Dieses Online-Antragsformular kann nur mit elektronischer Signatur (ID Austria) übermittelt werden.
Wie Sie zu einer ID Austria kommen, erfahren Sie hier: www.oesterreich.gv.at/id-austria
Sollten Sie über keine elektronische Signatur verfügen, können Sie den Antrag persönlich bei der einer burgenländischen Gemeinde stellen.
Es wird angemerkt, dass die Gemeindemitarbeiter keine Antragsprüfung durchführen.
Bitte beachten Sie: auf dem Gemeindeamt Podersdorf am See können die Anträge bis 27. Dezember 2024 eingereicht werden.
Fahrkostenzuschuss
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Informationen
Förderziele und Fördergegenstand
Der Fahrtkostenzuschuss ist eine Förderung des Landes im Rahmen des Burgenländischen Arbeitnehmerförderungsgesetzes. Das Burgenländische Arbeitnehmerförderungsgesetz verfolgt das Ziel, die Teilnahme der im Burgenland wohnhaften Arbeitnehmer an der fortschreitenden Entwicklung der österreichischen Volkswirtschaft zu sichern und entstehende Nachteile auszugleichen sowie die Mobilität der Arbeitnehmer in beruflicher und örtlicher Hinsicht zu erhöhen. Zur Erreichung dieser Ziele unterstützt das Land Burgenland Maßnahmen, durch welche die durch die Arbeitsmarktstruktur und sonstige Ursachen bedingten Nachteile und Belastungen der Arbeitnehmer ausgeglichen oder vermieden werden sollen.
Förderempfänger
- Arbeitnehmer, die täglich unter besonders erschwerten Bedingungen die Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort zurücklegen müssen
- Arbeitnehmer, denen aufgrund besonderer Umstände das Zurücklegen der Wegstrecke vom Hauptwohnsitz zum Arbeitsort nicht täglich zugemutet werden kann
- Lehrlinge, die die Wegstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Lehrstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zurücklegen können
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz der Fördernehmer zum Förderzeitraum im Burgenland
- durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommens der Antragsteller in Höhe von bis zu € 3.697,00
Bei Alleinerzieher- bzw. Alleinverdiener erhöht sich die Einkommensgrenze um 10 % für jedes Kind, für das der/die Antragsteller Familienbeihilfe bezieht
- Einfache Fahrtstrecke zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte beträgt mindestens 20 Kilometer (Ermittlung der schnellsten Route durch den Routenplaner des BMK)
- Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist unzumutbar (lt. Richtlinie)
Förderhöhe und Förderart
- Bei einer Entfernung ab 20 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – € 137,00 zuzüglich € 3,00 pro zusätzlich gefahrenen vollen Kilometer
- Bei einer Entfernung ab 25 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – € 260,00 zuzüglich € 3,00 pro zusätzlich gefahrenen vollen Kilometer
- Bei einer Entfernung ab 50 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – € 343,00 zuzüglich € 3,00 pro zusätzlich gefahrenen vollen Kilometer
- Bei einer Entfernung ab 100 km zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle – € 513,00 zuzüglich € 3,00 pro zusätzlich
- Zusätzliche Gewährung eines Öko-Bonus in Höhe von 20 % des Fahrtkostenzuschusses bei überwiegender Nutzung (mehr als 50 % der Autostrecke) von öffentlichen Verkehrsmitteln
Die jährliche maximale Förderung beträgt € 850,00.
Es handelt sich um einen Zuschuss, welcher einmalig im Nachhinein nach Vorlage der erforderlichen Nachweise ausbezahlt wird.
Nachweise
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit Unterschrift des Antragstellers
- Vollständig ausgefüllte Dienstgeberbestätigung mit firmenmäßiger Fertigung
- Einkommensnachweise vom Antragsteller für das Kalenderjahr 2023 – akzeptiert werden:
– Jahreslohnzettel (Formular L16)
– Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt (alle Seiten)
– Arbeitslosengeldbezugsbestätigung
– Krankengeldbezugsnachweis
– Kinderbetreuungsgeldnachweis
– Einheitswertbescheid bei einem nichtbuchführenden Land- und Forstwirt oder
– Pensionsnachweis
Sonstige Nachweise
- Finanzamtsmitteilung für das Kalenderjahr 2023 über den Bezug der Familienbeihilfe (bei Alleinverdiener)
- Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVo
- Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln für den Weg zur Arbeitsstätte bzw. Lehrstelle im Kalenderjahr 2023 (lautend auf den/die Antragsteller – bei Nachweis erhalten Sie 20% Öko-Bonus zusätzlich zum Fahrtkostenzuschuss für die betroffene Strecke)
Alle erforderlichen Nachweise sind als Kopie bzw. Scan vorzulegen. Originalunterlagen sind nicht erforderlich. Unterlagen werden nicht retourniert.
Das aktuelle Formular ist im Gemeindeamt bzw. online erhältlich.
> zum Formular <
Hinweis:
Die Einreichfrist für Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2023 ist seit 30. Juni 2024 abgelaufen. Anträge auf Fahrtkostenzuschuss für das Kalenderjahr 2024 können voraussichtlich ab 1. Jänner 2025 eingereicht werden. Die beschriebenen Fördervoraussetzungen, Förderhöhen und Nachweise werden kurz vor Ende des Jahres 2024 aktualisiert und gelten daher nur für diese Förderperiode.
Handwerkerbonus
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Fuhrmann Ernst
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Peiszer Stefan
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Informationen
Burgenländischer Handwerkerbonus
Förderziele und Fördergegenstand
Die massiven Teuerungen infolge internationaler Krisen haben die Wirtschaft und die Bevölkerung massiv getroffen. Mit dem neu aufgelegten Handwerkerbonus 2024 werden heimische Handwerksbetriebe in schwierigen Zeiten zielgerichtet unterstützt und die regionale Wertschöpfung angekurbelt. Und privaten Haushalten, die sich so notwendige Reparaturarbeiten leisten können, wird der Rücken gestärkt.
Förderempfänger
- Eigentümer des Wohnobjektes sowie deren nahestehenden Personen im geförderten Objekt
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt sein (z.B. EU-Bürger)
Fördervoraussetzungen
- Hauptwohnsitz im zu fördernden Wohnobjekt, bei dem die Baubewilligung bereits mindestens 10 Jahre zurückliegt
- Arbeitsleistungen müssen zwischen 01.04.2024 und 31.12.2024 ausgestellt sein
- Endrechnung darf nicht vor dem 01.04.2024 und nach dem 31.12.2024 ausgestellt sein
- Endrechnung mit detaillierter Beschreibung der Leistung von einem befugten Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Burgenland
Förderhöhe und Förderart
25% der reinen Arbeitsleistung ohne Umsatzsteuer, max. € 7.000,00 (inkl. Fahrt-, Planungs- und Beratungskosten).
Bei der Durchführung von Maßnahmen, die der nachweisbaren Steigerung der Energieeffizienz oder der Senkung des Energieverbrauchs dienen werden 25% der Kosten für Arbeit und Material bis max. € 10.000,00 gefördert.
Arbeitsleistungen müssen pro Endrechnung zumindest € 400,00 ohne Umsatzsteuer betragen.
Die Förderquote reduziert sich von 25% auf 10% bei Überschreitung eines Haushaltsjahresnettoeinkommens von:
- einer Person € 48.400,00
- zwei Personen € 82.500,00
- drei Personen € 84.150,00
- vier Personen € 85.800,00
- fünf Personen € 88.000,00
Nachweise
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Saldierte Rechnung(en) samt Zahlungsbeleg(e)
- Bestätigung, dass die zu fördernde Leistung im Zeitraum von 1. April 2024 bis 31. Dezember 2024 umgesetzt wurde
- Einkommensunterlagen
– Lohnzettel
– Jahreslohnzettel
– Bezugsbestätigung AMS
– Krankengeld
– Kinderbetreuungsgeld
– …..
Für Energieeffizienzförderung bis € 10.000,00:
- Energieausweis, aus dem die Steigerung der Energieeffizienz bzw. die Senkung des Energiebedarfs durch die umgesetzte Maßnahme hervorgeht
Das aktuelle Formular ist im Gemeindeamt bzw. online erhältlich.
> zum Formular <
Hinweis:
Hinweis! Klimaanlagen und Klimaanlagen mit Wärmepumpenfunktion werden nicht gefördert!
Förderungsanträge können bis längstens 10. Jänner 2025 beim Amt der Burgenländischen Landesregierung (Wohnbauförderung) eingebracht werden.
Handwerkerbonus des Bundes
Förderziele und Fördergegenstand
Ziel der durch die gegenständliche Richtlinie geleistete Förderung ist die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in der Baubranche. Der Handwerkerbonus soll zudem einen wachstums- und konjunkturbelebenden Impuls setzen. Damit wird die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft mit Fokus auf KMU erreicht.
Zweck der durch die gegenständliche Richtlinie geleistete Förderung ist die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung, Modernisierung, Schaffung und Erweiterung von im Inland privat genutztem Wohn- und Lebensbereich.
Förderempfänger
- Privatperson
- Haupt- oder Nebenwohnsitz bzw. im Fall einer Neuschaffung von Wohnraum für Personen, die einen Haupt- oder Nebenwohnsitz dort künftig begründen wollen
Fördervoraussetzungen
- Wohneinheit befindet sich im Inland
- Arbeitsleistung wurde von Unternehmen erbracht mit Sitz oder Niederlassung in Österreich
Förderhöhe und Förderart
Die Förderung beträgt 20% der förderbaren Kosten, aber für 2024 max. € 2.000,00, für 2025 max. € 1.500,00 pro Person sowie Wohneinheit.
Gefördert werden dabei nur Kosten für die reine Arbeitsleistung (exklusiv Fahrtkosten, Entsorgung, Materialkosten, Planungs- und Beratungskosten, etc.), die für derartige Tätigkeiten für Wohneinheiten inkl. deren Außenanlagen anfallen.
Arbeitsleistungen müssen pro Schlussrechnung bzw. Teilrechnung (bei jahresübergreifenden Arbeiten) zumindest € 250,00 ohne Umsatzsteuer betragen.
Nachweise
- Onlineantrag
- ‚Rechnung über die Handwerksleistung
- Nachweis, dass die Rechnung bezahlt wurde
- Lichtbildausweis
Hinweis:
Sie haben selbst keine Möglichkeit Ihren Antrag digital einzubringen?
Auch dritte Personen, wie Verwandte, Bekannte, das Gemeindeamt oder Ihr ausführender Handwerksbetrieb, können Sie dabei unterstützen
Die Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen (Kosten netto / ohne Steuern) rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich kann auf der Website https://handwerkerbonus.gv.at/ beantragt werden.