Das Gemeindeamt der Gemeinde Podersdorf am See.
Eine Welle wird symbolisiert.

MELDEAMT

Die Anlaufstelle für An-, Um- und Abmeldungen

Kontakt

Fuhrmann Ernst

Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See

Telefon: 02177/2291-15

 

Csida Melanie

Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See

Telefon: 02177/2291-14

Informationen

An-, Um- bzw. Abmeldung eines neuen Haupt- oder Nebenwohnsitzes

Allgemeine Informationen

Wer in einer Wohnung/in einem Haus in Österreich Unterkunft nimmt bzw. sie aufgibt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde an- bzw. abzumelden.

 

Voraussetzungen

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • Erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes  „Nebenwohnsitz“ (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen die Abmeldung des alten Wohnsitzes durchführen.

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen.

Die Anmeldung eines Wohnsitzes (Haupt- oder Nebenwohnsitz) darf erst nach tatsächlicher Unterkunftnahme erfolgen. Diese bestätigt der Unterkunftgeber am Meldezettel.
Eine Anmeldung eines Wohnsitzes ohne faktische (tatsächliche) Unterkunftnahme ist strafbar (Scheinmeldung).

Die Abmeldung kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.
Bei einer Abmeldung ist die Unterschrift des Unterkunftgebers nicht notwendig.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes Meldeformular (online erhältlich bzw. im Gemeindeamt)
  • Reisepass

 

Eine Ummeldung ist nur bei einer Änderung der Wohnsitzqualität, d.h. wenn der bestehende Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz und der bisherige Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz wird, notwendig.

 

Fristen

Innerhalb von drei Tagen nach dem Bezug der Unterkunft bzw. drei Tage vor bis drei Tage nach dem Auszug.
Innerhalb eines Monats bei Ummeldung.

 

Verfahrensablauf

Für die Änderung des Wohnsitzes (An-, Ab- oder Ummeldung) steht ein digitales Amtsservice zur Verfügung.
Dieses Angebot gilt auch für eigene minderjährige Kinder mit demselben Wohnsitz.
Sie können sich online mit ID Austria (> hier <) oder EU Login (> hier <) an- bzw. abmelden.  

Zudem können Sie sich persönlich oder postalisch an-, um- bzw. abmelden.
(Dafür benötigen Sie ebenfalls ein Meldezettel-Formular).

Die An-, Um- bzw. Abmeldung kann aber auch durch einen Boten überbracht werden.
An-, Um- und Abmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten an-, um- bzw. abgemeldet werden, geistig behinderte Personen im Rahmen des Wirkungsbereiches einer Erwachsenenvertreterin/eines Erwachsenenvertreters von dieser/diesem, falls diese Personen nicht vorhanden sind, vom Unterkunftgeber.

Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden (sowohl An- als auch Abmeldung).

 

Gebühren

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

 

Formular (Meldezettel)

> zum Formular <

 

Wer die gesetzliche Meldepflicht nicht erfüllt, insbesondere weil eine An- oder Abmeldung überhaupt unterlassen oder vorgenommen wird, obwohl keine Unterkunftsnahme erfolgt ist bzw. die Unterkunft nicht aufgegeben wurde, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu € 726,00 (im Wiederholungsfall bis zu € 2.180,00) geahndet wird.

 

Informationen zum Meldewesen-Online-Service