BARRIEREFREIHEIT
Die Marktgemeinde Podersdorf am See ist bemüht, die von uns betriebene Website im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website www.gemeindepodersdorfamsee.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.1 Textalternativen
1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die alleiniger Inhalt eines Links oder Buttons sind und keinen Alternativtext haben.
Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die keinen aussagekräftigen Alternativtext haben.
Es gibt informationstragende Nicht-Text-Inhalte, die keinen Alternativtext haben.
Es gibt dekorative Nicht-Text-Inhalte, die einen Alternativtext haben.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.3 Anpassbar
1.3.1 Info und Beziehungen
Es gibt Elemente, die eine semantisch falsche Rollenzuweisung haben.
Es wurden Inhalte als Überschriften deklariert, obwohl es keine Überschriften sind.
1.3.3 Sensorische Eigenschaften
Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die alleiniger Inhalt eines Links oder Buttons sind und keinen Alternativtext haben.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 1.4 Unterscheidbar
1.4.3 Kontrast (Minimum)
Es gibt Elemente (z.B. Links, Text-Inhalte in farblichen Boxen, Text in Bildern), bei denen der Farbkontrast nicht passt.
1.4.4 Textgröße ändern
Der Text kann zumindest (in manchen Browsern) nicht vergrößert werden, da die Schriftgröße auf dem HTML-Tag in px festgelegt ist.
Stellt man die Textgröße auf 200%, dann kommt es teilweise zu Überschneidungen und es werden Inhalte abgeschnitten.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich
2.1.1 Tastatur
Das Mobil-Menü und das Menü lassen sich nur schwer per Tastatur alleine bedienen.
Es gibt interaktive Elemente, bei denen zusätzliche Inhalte eingeblendet werden, wenn man mit der Maus darüber fährt. Fokussiert man diese Elemente per Tastatur, werden die zusätzlichen Inhalte nicht eingeblendet.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 2.4 Navigierbar
2.4.4 Linkzweck
Es gibt Linktexte, die den Linkzweck nicht aussagekräftig beschreiben (auch mehrdeutige Linktexte).
2.4.7 Fokus sichtbar
Es gibt interaktive Elemente, bei denen der Fokus nicht sichtbar ist.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 3.1 Lesbar
3.1.2 Sprache von Teilen
Es gibt auf Seiten englischsprachige Wörter bzw. Texte, die nicht als Englisch ausgezeichnet sind.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 3.2 Vorhersehbar
3.2.1 Bei Eingabe
Es gibt interaktive Elemente mit denen man Seiteninhalte einschränken kann. Wählt man bei diesen etwas aus, dann wird ohne Vorwarnung oder einen weiteren Trigger der Inhalt eingeschränkt.
Unvereinbarkeiten mit Richtlinie 4.1 Kompatibel
4.1.1 Syntaxanalyse
Der Sourcecode ist nicht valide.
4.1.2 Name, Rolle, Wert
Es gibt Nicht-Text-Inhalte, die alleiniger Inhalt eines Links oder Buttons sind und keinen Alternativtext haben.
Für die Inhalte dieser Seiten sind nicht die Betreiber der Website www.gemeindepodersdorfamsee.at verantwortlich.
Auf den genannten Seiten werden teilweise Bilder ohne Alt-Text dargestellt (1.1.1 Non-Text-Content), Formularelemente ohne Beschriftungen verwendet (1.3.1 Info and Relationships) und nicht konforme Farbkontraste für textuelle Darstellung verwendet (1.4.3 Contrast Minimum). Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung dieser Verstöße eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde und nicht in den Zuständigkeitsbereich der Betreiber der Website von www.gemeindepodersdorfamsee.at fällt.
- c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Role, Value) nicht erfüllt.
Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.09.2024 erstellt.
Die Barrierefreiheit wurde überprüft durch eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102, welche durch eine von uns durchgeführte Selbstbewertung erfolgte. Die Erklärung wurde zuletzt am 24.09.2024 überprüft.
Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie auf www.gemeindepodersdorfamsee.at Barrieren finden, können Sie diese melden und somit helfen, die Website der Marktgemeinde Podersdorf am See weiter zu verbessern. Sofern Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheit melden möchten, wenden Sie sich per E-Mail an post@podersdorf-see.bgld.gv.at.
Verantwortlich für diese Seite:
Marktgemeinde Podersdorf am See
Die Marktgemeinde Podersdorf am See wird Ihre Meldung oder Beschwerde im Rahmen der geltend gemachten Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen der Website prüfen. Falls notwendig, werden die Mängel beseitigt. Das Ergebnis der Prüfung sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen werden Ihnen binnen 2 Monaten bekannt gegeben. Sollte der Inhalt der Website von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung ausgenommen sein, werden Sie ebenfalls binnen 2 Monaten darüber verständigt.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an den Antidiskriminierungsbeauftragten des Landes Burgenland wenden. Dieser nimmt Beschwerden unter der E-Mailadresse post.antidiskriminierung@bgld.gv.at entgegen.
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Thomas Alva Edison-Straße 2
7000 Eisenstadt
Beschwerden werden vom Antidiskriminierungsbeauftragten dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des § 31a Burgenländisches
Antidiskriminierungsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat der Antidiskriminierungsbeauftragte dem betroffenen Rechtsträger Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie unter:
https://www.burgenland.at/barrierefreies-internet/beschwerdeverfahren