Das Gemeindeamt der Gemeinde Podersdorf am See.
Eine Welle wird symbolisiert.
Das Gemeindeamt der Gemeinde Podersdorf am See.
Eine Welle wird symbolisiert.

VOLKSBEGEHREN

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Volksbegehren können unabhängig vom Hauptwohnsitz in jeder beliebigen Gemeinde oder online via oesterreich.gv.at (ID Austria oder EU Login erforderlich) unterschrieben werden.

Dies gilt sowohl für die Abgabe einer Unterstützungserklärung zur Einleitung eines Volksbegehrens (Einleitungsverfahren) als auch für die Unterzeichnung eines Volksbegehrens (Eintragungsverfahren).

Ausführliche Informationen zur Aktivierung der ID Austria bzw. Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarten auf ID Austria finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Aufgrund der Neuerung können nun auch Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher Volksbegehren online unterstützen und online dafür unterschreiben.

Folgende Volksbegehren befinden sich derzeit in der Unterstützungsphase
> oesterreich.gv.at

Das Volksbegehren „ORF-Haushaltsabgabe NEIN“ kann im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden. Zu diesem Volksbegehren wurde ein Einleitungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde.

Beginn des Eintragungszeitraums:
31. März 2025

Ende des Eintragungszeitraums:
07. April 2025

Stichtag:
24. Februar 2025