Das Gemeindeamt der Gemeinde Podersdorf am See.
Eine Welle wird symbolisiert.

VERANSTALTUNGSANMELDUNG

Kontakt

Fuhrmann Ernst

Gemeindeamt
Hauptstraße 2
7141 Podersdorf am See

Telefon: 02177/2291-15

Informationen

Gemäß dem Bgld. Veranstaltungsgesetz ist jede öffentliche Veranstaltung, egal, ob vom Verein oder Unternehmen veranstaltet, spätestens acht Tage vorher im Gemeindeamt zu melden.

Eine Genehmigung hat die Bürgermeisterin bis zu einer maximalen Teilnehmerzahl von 500 Personen – darüber hinaus die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See – zu erteilen.

Das Vorliegen einer Veranstaltungsstättengenehmigung erfordert trotzdem eine Meldung in der Gemeinde.

Es kann bei den doch in unserer Gemeinde zahlreich stattfindenden Veranstaltungen zu einer Anzeige durch Ruhestörung kommen oder ein Unfall passieren.
Wir machen Sie als Behörde darauf aufmerksam, dass Sie als Veranstalter haftbar gemacht werden können.

Veranstaltungen, die keiner Meldung unterliegen (beispielhafte Aufzählung):

  • Veranstaltungen von Schulen, Heimen, Kindergärten und Horten
  • Veranstaltungen ortsüblichen Brauchtums (zB Fronleichnamzug)
  • Veranstaltungen im Rahmen des Gastgewerbebetriebes auf Rechnung des Gastwirtes
  • Veranstaltungen im Rahmen verschiedener Wahlwerbungen

Bei der ersten Anmeldung mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Firmenbuchauszug (bei Vereinen: Vereinsregisterauszug)

 

 

Gebühren

 € 36,30

Es können mehrere Veranstaltungen gleichzeitig angemeldet werden. Verrechnet wird einmalig.

In einem Raum musizieren zwei Personen, einer mit der Gitarre und der andere mit dem Schlagzeug, und erzeugen rhythmische Klänge.